Das Land Berlin stellt nach Beantragung eines Betreuungsplatzes für Ihr Kind den sogenannten Kita-Gutschein aus. Dabei wird festgelegt, welche Kostenübernahme Ihnen durch das Land Berlin zusteht, gleichwohl wird der Betreuungsumfang (Stunden/Tag) festgelegt.
Sie können den Antrag auf einen Kitagutschein online über das Internet stellen.
Eltern, die einen schriftlichen Antrag stellen, richten sich bitte an das Jugendamt Ihres Wohnbezirks, egal in welchem Bezirk sich Ihr neuer Kitaplatz befinden wird.
Nachdem Sie vom Jugendamt den Kita-Gutschein erhalten haben, schließt der Träger der Einrichtung einen Betreuungsvertrag mit Ihnen ab. Hierfür geben Sie bei Ihrem persönlichen Gesprächstermin Ihren Kita – Gutschein bei der Kitaleitung ab. Sind Ihre Unterlagen vollständig, erhalten Sie umgehend den Betreuungsvertrag.
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